KI-Kompetenz wird Pflicht: Sind Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit?
Seit Februar schreibt der EU-AI-Act verpflichtend vor, Mitarbeitende auf den richtigen Umgang mit künstlicher Intelligenz zu schulen. Doch was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?
Unser modulares Schulungssystem macht es einfach, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt und effizient auszubilden – individuell zugeschnitten auf die Anforderungen der jeweiligen Risikoklasse Ihrer KI-Anwendungen:
Der generelle Aufbau der praxisnahen KI-Schulung basiert auf folgenden Modulen. Die Tiefe der einzelnen Module ist von der Eingruppierung in die Risikokategorie abhängig. Das 6. Modul stellt keine Relevanz nach EU-AI-Act dar, ist jedoch der größte Katalysator für Ihr Unternehmen, um effizient einen Produktivitätsgewinn bzw. Wertschöpfung zu erreichen.
Die Dauer unserer KI-Schulungen richtet sich individuell nach der Eingruppierung in die jeweilige Risikokategorie.
Am Ende jeder Schulung wird durch unser Partnerunternehmen Becker Büttner Held Rechtsanwälte Steuerberater Unternehmensberater PartGmbB (BBH) ein Zertifikat zum Nachweis der KI-Kompetenz ausgestellt.
Wir möchten mit Ihnen ins Gespräch kommen und Sie ganzheitlich bei der Einführung von künstlicher Intelligenz in Ihr Unternehmen begleiten. Dafür haben wir uns mit zwei anderen Unternehmen zusammengeschlossen, um sie organisatorisch, technisch und rechtlich bestmöglich unterstützen zu können.
Die Umsetzung der KI-Schulung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit folgenden Partnern:
Diese/r Workshop/Schulung dient der allgemeinen Information und Sensibilisierung im Bereich künstliche Intelligenz gemäß EU-AI-Act (Art. 4), stellt keine Rechtsberatung dar und beinhaltet keine Lizenzen für die verwendeten Tools.